+++ Wichtige Information +++
Die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) gilt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger, seit 29.12.2023 – weitere Informationen unter www.energiewechsel.de/beg.
Für die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) können Anträge seit dem 19.01.2024 wieder gestellt und bewilligt werden.
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