Neben einen Zuschuss durch den Staat können Sie als "Sanierer" zukünftig einen sogenannten Ergänzungskredit für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben bis maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Die Zinsverbilligung beträgt bis zu 2,5 Prozentpunkten.
Weitere Einzelheiten und Voraussetzungen erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Wer ist überhaupt zuständig für die Förderung der Maßnahmen? Kurz und Knapp, es kommt immer darauf an... Gerne beraten wir Sie umfassend über die aktuellen Fördermöglichkeiten des Bundes, egal ob BAFA oder KfW, mit uns zur maximalen Förderung durch den Staat!