BEG EM 2024: Getrennte Förderung für Heizungstausch und Sanierung
Das Heizen von Gebäuden kostet viel Energie. Dafür werden nach wie vor überwiegend fossile Brennstoffe genutzt. Gebäude gehören deshalb zu den wesentlichen Emittenten klimaschädlicher Treibhausgase wie CO₂. Um schrittweise einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 zu erreichen, unterstützt der Staat Eigentümer durch hohe Zuschüsse, wenn sie die Wärmeerzeugung auf Erneuerbare Energien umstellen und in die Energieeffizienz ihres Hauses investieren. Das zahlt sich nicht nur für die Umwelt aus, sondern auch für den eigenen Geldbeutel. Denn gerade Öl und Gas werden durch einen stetig steigenden CO₂-Preis verteuert.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) regelt die Förderung für
Der Schwerpunkt der BEG EM liegt auf dem Heizungstausch. Dadurch lassen sich am einfachsten Treibhausgase reduzieren. Der Heizungstausch wird getrennt von anderen Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung und mit höheren Quoten gefördert. Beide Programme können jedoch kombiniert werden. Damit steigt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten auf bis zu 90.000 Euro.
Private Haushalte werden besonders unterstützt, damit sie sich den Umstieg auf Heizungen mit Erneuerbaren Energien – wie beispielsweise eine Wärmepumpe – leisten können. So setzt sich Ihre Förderung nach BEG EM zusammen:
Grundbedingung für eine Heizungsförderung durch die BEG EM ist:
Ihre neue Heizung muss Erneuerbare Energien nutzen.
Diese Wärmeerzeuger sind förderfähig:
Wärmepumpen, wasserstofffähige Heizungen, solarthermische Anlagen, innovative Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien,
Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen; Gebäudenetzanschlüsse, Wärmenetzanschlüssen, Biomasseheizungen,
Brennstoffzellenheizungen.
Für den Tausch Ihrer alten Heizung gegen eine geförderte, umweltfreundliche Heizung erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Für eine Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus können das bis zu 21.000 Euro sein.
Davon ist Ihre individuelle Förderquote abhängig:
Folgende Boni können nur private Eigentümer für Ihren selbst genutzten Wohnraum beantragen:
Der Fördersatz in Addition von Grundförderung und allen Boni ist auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Auch die förderfähigen Kosten sind limitiert. Für den Heizungstausch gelten diese Grenzen:
Zu den förderfähigen Kosten zählen außer dem Wärmeerzeuger die Installationskosten, die Entsorgungskosten für die alte Heizung und die Optimierung der Wärmeverteilung, beispielsweise der hydraulische Abgleich der Heizkörper beziehungsweise der Fußbodenheizung.
Hohe Förderung
Profitieren Sie von 70% staatlicher Förderung* beim Wechsel von z.B. einer funktionierenden Öl- oder Gasheizung zu einer klimafreundlichen Wärmepumpe.
Nachhaltig Kosten einsparen
Durch den Wechsel zu einem neuen, effizienten Heizsystem können Sie merklich Energie und Kosten einsparen. Mit einer neuen Wärmepumpe und einer Photovoltaikanlage werden Sie dabei sogar unabhängig von steigenden Preisen für fossile Energieträger.
Wie erhält man die staatliche Förderung?
Alle aufgeführten Boni sind mit der Basisförderung kombinierbar – kumuliert bis zu 70% der maximal anzurechnenden Investitionskosten. Die Förderquote in % bezieht sich auf die max. förderfähigen Ausgaben in Höhe von 30.000 € für die erste Wohneinheit.
Die neue Heizungsförderung können Sie bei der KfW-Bank beantragen, die notwendige Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem Energieberater.
Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Vorhaben!
* Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der Staat fördert beispielsweise in der Basisförderung den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme (65 % erneuerbare Energien) mit 30 % – weitere 5 % Bonus gibt es für eine Wärmepumpe mit der Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich oder für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Für den Austausch einer alten funktionierenden Heizung (einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, egal welchen Alters, bzw. einer Gas- oder Biomasseheizung, die älter als 20 Jahre ist) erhalten Sie zusätzlich 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, vorausgesetzt das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Verfügen Sie zudem über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro, erhalten Sie zusätzlich 30 % Einkommensbonus – auch dieser Bonus gilt nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Die staatliche Förderung ist aber insgesamt auf maximal 70 % begrenzt.